In der DDR gab es kein verfassungsmäßiges Recht auf Kriegsdienstverweigerung für die Wehrpflichtigen, die aus Glaubens- und Gewissensbedenken das Tragen von Waffen bzw. den Wehrdienst ablehnten. Die SED-Führung ließ für diese die »Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung « im September 1964 in Kraft treten.
Diejenigen, die in den Baueinheiten Dienst verrichteten, wurden als »Bausoldat« bezeichnet. Ihr Einsatz erfolgte gänzlich militärisch. Nur ein Bruchteil der Wehrpflichtigen wählte diesen Weg. Schließlich gehörte ein ganz besonderer Mut dazu, sich in der DDR als Jugendlicher dem regulären Wehrdienst zu entziehen und die damit verbundenen Repressionen auf sich zu nehmen.
Bausoldaten trugen Entscheidendes zur Entwicklung der Opposition in der DDR, zur friedlichen und weitgehend gewaltlosen Revolution bei. Die Wanderausstellung »Graben für den Frieden? – Die Bausoldaten in der DDR« arbeitet die Geschichte einer vom Staat marginalisierten und von der Gesellschaft kaum wahrgenommenen »Gruppierung« historisch auf.
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