Am 1. Juli 1990 trat die Währungsunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik in Kraft. Sie war Teil eines großen Vertrages zwischen den beiden deutschen Staaten und gilt als ein erster Schritt zur deutschen Einheit. Durch die Währungsunion wurde die D-Mark das alleinige Zahlungsmittel in der DDR. Die Bürgerinnen und Bürger der DDR hatten zuvor die Einführung der zahlungskräftigeren D-Mark zum Umtauschkurs 1:1 mit Nachdruck gefordert. Die Politik wollte durch diesen Schritt auch die massenhaften Übersiedlungen aus der DDR in die Bundesrepublik stoppen und den Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive geben. Zu welchem Kurs Geld umgetauscht werden sollte, war eine zentrale Frage in den politischen Verhandlungen. Denn dies hatte weitreichende ökonomische und soziale Folgen. Die Regierungen einigten sich darauf, dass Löhne, Gehälter, Renten und Mieten in einem Kurs von 1:1 umgestellt wurden. Auch Sparguthaben bis zu einer bestimmten Höhe konnten die Menschen in der DDR im Wechselkurs von 1:1 umtauschen. Größere Beträge konnten nur in einem Kurs von 2:1 – also zwei DDR-Mark zu einer D-Mark – beziehungsweise im Verhältnis 3:1 getauscht werden. Die Deutsche Bundesbank organisierte die Durchführung der Währungsumstellung. In den ersten Julitagen 1990 bildeten sich lange Schlangen vor den Bankhäusern, in denen DDR-Bürger ihr Geld umtauschten.
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Wenn ihr mehr erfahren wollt, schaut doch einmal in unser Dossier „Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion 1990“.