Weitere Informationen finden Sie in den FAQ – Fragen und Antworten zur Projektförderung sowie in unseren Fördergrundsätzen. Sie möchten einen Antrag stellen, haben bereits eine Zusage erhalten oder ein Projekt durchgeführt? Alle notwendigen Unterlagen finden Sie im Bereich Formulare und Downloads.

Für eine erfolgreiche Bewilligung sind folgende Voraussetzungen unbedingt zu beachten:

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.

Abgabefristen
  • Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 60.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit): 30. Juni d. J.
  • Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 59.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 60.000,00 Euro liegen): 31. August d. J.

Fällt das jeweilige Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktages.

Anträge können bis zum Ablauf der o.g. Fristen im Außenbriefkasten eingeworfen werden. Die persönliche Abgabe ist während der nachfolgend genannten Geschäftszeiten der Bundesstiftung Aufarbeitung möglich:

  • Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:30 Uhr
  • Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr

Die Anträge auf Projektförderung sind innerhalb der Antragsfrist vollständig in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie

Für die Fristwahrung beim Einreichen von Projekt- und Stipendienanträgen ist der Posteingang bei der Bundesstiftung Aufarbeitung maßgebend. Ihre Anträge müssen daher bereits bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist (30. Juni bzw. 31. August des Jahres) in der Geschäftsstelle vorliegen.