Richard Schmidt, geboren 1997, studierte Rechtswissenschaft mit europa- und völkerrechtlichem Schwerpunkt in Leipzig und Vigo. Er ist Referent für Berufungsangelegenheiten an der Technischen Universität Dresden. Seine Dissertation wird betreut von Juniorprof. Dr. Michl (Universität Leipzig).
Der Apparat und seine Mitarbeiter – Staatsdienst und Staatsverständnis in der DDR
Die Zukunft des Staatsdienstes als personelles Element der Organisation staatlicher Herrschaft ist nach dem Zweiten Weltkrieg Gegenstand intensiver Debatten. Anders als in der Bundesrepublik treten in der DDR an die Stelle des parteipolitisch amtsneutralen und rechtlich gegenüber dem Wechsel politischer Machtverhältnisse abgesicherten Lebenszeitbeamten sozialistische Kader, die mit den Angestellten gleichgestellt und durch die SED eng gesteuert werden. Das Vorhaben rekonstruiert diesen Übergang und ordnet das Recht des DDR-Staatsdienstes rechtshistorisch ein. Darauf aufbauend, geht es der ideen- und verwaltungsgeschichtlichen Frage nach, inwieweit sich in der veränderten Semantik des Rechts des DDR-Staatsdienstes ein verändertes Staatsverständnis spiegelt.