Hannah Hieronymus, geboren 2000 in Leipzig, studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. 2023 legte sie ihre erste juristische Staatsprüfung ab und beendete im Sommer 2024 das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Schwerpunkt Rechtstheorie und Rechtsgeschichte. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für DDR-Recht in Jena, die von ihrem Doktorvater Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla geleitet wird.
Psychisch kranke Straftäter. Schuldfähigkeit, Einweisung und die forensische Psychiatrie in der DDR
Strafe und Prävention sind ein fester Teil der Menschheitsgeschichte. Dazu gehört auch die Andersbehandlung von straffälligen Personen mit einer psychischen Erkrankung. Das Promotionsvorhaben untersucht das sozialistische Straf- und Unterbringungsrecht der DDR für Täter mit aufgehobener oder verminderter Schuldfähigkeit. Nach der Strafrechtsreform 1968 galt dort das „Einweisungsgesetz“. Es führte zu einer Gleichstellung von psychiatrischen Patienten und psychisch kranken Straftätern. Für sie gab es keine einheitlichen Bestimmungen über Behandlung, Therapie und Entlassung. Das Projekt will die normativ geltende Rechtslage und die praktische Umsetzung aufarbeiten sowie die Lebenswirklichkeit der psychisch erkrankten Rechtsbrecher beleuchten.