Jeannine Drohla, 1976 in Berlin geboren, studierte in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften. 2000 erwarb sie die Maitrise en droit international. Seit 2002 arbeitet sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Europa Universität, wo sie sich u.a. mit der Aufarbeitung von Unrechtssystemen in den Transformationsstaaten befasst. Sie ist Mitarbeiterin im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht und Mitglied der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht.
Aufarbeitung versus Allgemeines Persönlichkeitsrecht. §§ 32, 34 Stasi-Unterlagen-Gesetz
Auch mit der Neufassung der §§ 32, 34 des Stasiunterlagengesetzes ist eine allseits akzeptierte Lösung hinsichtlich der Herausgabe personenbezogener Stasi-Akten an Forschung und Medien nicht gefunden worden. Angesichts der Fortführung des Rechtsstreits BStU ./. Kohl steht die Herausgabepraxis der BStU nach wie vor unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck. Ziel der Dissertation ist es, nach Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen praxistaugliche Leitlinien für die verfassungskonforme Auslegung der Regelung zu entwickeln. Besondere Berücksichtigung wird dabei die Frage nach der Existenz eines Rechtsauftrages zur Aufarbeitung finden.
Veröffentlichung
Die Promotion ist 2011 unter dem Titel „Aufarbeitung versus Allgemeines Persönlichkeitsrecht. §§ 32, 34 Stasi-Unterlagen-Gesetz“ im Verlag Duncker & Humblot erschienen.
Verlag: Duncker & Humblot
Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR); Bd. 1185
ISBN: 978-3-428-13199-0
430 Seiten