Dr. Marie-Luise Warnecke, geb. Bartmuß, studierte an der Universität Regensburg sowie der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften und legte im Juni 2004 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Sie promovierte bei Herrn Prof. Dr. Hubert Rottleuthner, Institut f. Rechtssoziologie, an der FU Berlin; im Dezember 2007 legte sie das Rigorosum ab. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin und wird ihre Arbeit im Jahr 2008 veröffentlichen.
Zwangsadoptionen in der DDR
Ein 1991 in Berlin aufgefundener Aktenbestand bildet die Forschungsgrundlage der juristischen Dissertation von Marie-Luise Warnecke, in der die Problematik von in der DDR geschehenen Zwangsadoptionen erstmals wissenschaftlich untersucht worden ist. Die im ersten Teil der Arbeit erfolgte Analyse der im Familiengesetzbuch der DDR vorgesehenen Eingriffsbefugnisse ergab, in welchem Maße ideologische Vorgaben für die Kindererziehung für die Auslegung dieser Normen maßgeblich waren. Die sich im zweiten Teil anschließende Fallanalyse machte deutlich, dass den geographisch und zeitlich nicht zuordenbaren Vorgängen weder einheitliche Verfahrensmuster, noch etwaige allgemeinverbindliche Vorgaben des Ministeriums für Volksbildung zugrunde lagen. Nicht zuletzt auch deshalb ist von weitaus geringeren als den vielfach medial kolportierten Fallzahlen auszugehen.
Veröffentlichung
Die Promotion ist 2009 unter dem Titel „Zwangsadoptionen in der DDR“ im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienen.
Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
Reihe: Schriftenreihe Justizforschung und Rechtssoziologie; Bd. 8
ISBN: 978-3-8305-1630-9
436 Seiten