Paweł Kaźmierski, geb. in Stettin/Polen, studierte Rechtswissenschaften an der Jagiellonen-Universität Krakau (Magisterstudium) sowie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Masterstudiengang „LL.M.“). Er war tätig im Forschungsprojekt zur Digitalisierung des alten polnischen Rechts. Er erhielt Stipendien von KAAD, DAAD und GSHS Mainz (Exposé-Stipendium, 1. Kohorte). Seine Promotion wird seit Oktober 2021 von Prof. Maciej Mikuła (Krakau) und von Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla (Jena) betreut.
Paweł Kaźmierski ist auch unter pawel.kazmierski@uni-jena.de zu erreichen.
Antireligiosität in erster Instanz? Scheidungsurteile in der SBZ/DDR und in Volkspolen am Beispiel der Gerichtspraxis in Mecklenburg-Vorpommern (1945-1958) und in Pomorze Zachodnie (1945-1956).
Die Religionsfreiheit wurde in den Verfassungen der DDR und Volkspolen garantiert. In der Rechtswirklichkeit war dieses Grundrecht nicht gesichert. Die christlichen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden auch im Familienrecht benachteiligt, insbesondere im Ehescheidungsrecht. Das Projekt erforscht das Spannungsverhältnis zwischen Erziehung „im Geiste des Sozialismus“ und Religionsfreiheit. Im Fokus der Untersuchung stehen die archivalischen Gerichtsakten „der ersten Instanz“, die folgende Forschungsfragen beantworten lassen: Waren die Scheidungsurteile relativ kurz nach 1945 oder erst mit dem „Aufbau des Sozialismus“ antireligiös ausgerichtet? Wie wurden im Gerichtssaal die „fortschrittlichen“ Ehepartner gegenüber religiösen bevorzugt?