Bild von Skulpturen
© Bundesstiftung Aufarbeitung, Günter Bersch, Bild: 031 a084 2017

Am 26. August 1988 schließt Jutta Gallus ihre Töchter in die Arme. Beate ist fünfzehn Jahre alt, Claudia siebzehn. Mutter und Kinder haben sich seit fast sechs Jahren nicht gesehen. Gegen ihren Willen. Wegen eines schweren Falles von Republikflucht war Gallus am 4. Januar 1983 von der DDR-Justiz zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Noch vor Haftende wird sie von der Bundesrepublik freigekauft. Nach der Übersiedlung in den Westen lehnt die Regierung in Ostberlin eine Familienzusammenführung ab. Die neun- und elfjährigen Mädchen verbleiben in der DDR. Jutta Gallus kämpft gegen dieses Unrecht und erregt mit ihrem Protest als „die Frau vom Checkpoint Charlie“ international Aufsehen.

Der Film „Die Frau vom Checkpoint Charlie“ rief dieses deutsch-deutsche Schicksal einem Millionenpublikum ins Gedächtnis. Er vergegenwärtigt Praktiken des SED-Regimes und zeigt eine „aufsässige, starke Frau, eine ‚Heldin‘, die ‚mit dem Kopf durch die Mauer‘ ging“ und gegen das Unrecht der SED opponierte. 

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Erzählungen über deutsche Zeitgeschichte in Film und Theater