Frauengefängnis Hoheneck
© Bundesstiftung Aufarbeitung, Andrea Seppi Steffen Junghans, Bild 538-Film16

Die Strafvollzugsanstalt Hoheneck unterstand, wie fast alle DDR-Gefängnisse, dem Ministerium des Innern (MdI). Eine „Stasi-freie“ Zone war das zentrale Frauengefängnis der DDR deshalb längst nicht. Denn die SED-Herrscher fürchteten ständig um ihre Macht, weshalb alle DDR-Bürger, bis hin zum pflichtgetreuen Systemträger, erst einmal unter Verdacht standen. Umso mehr galt dieses Misstrauen gegenüber den Strafgefangenen. Um das Überwachungsnetz im Gefängnis so engmaschig wie möglich zu knüpfen, warb das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) sowohl unter den Strafgefangenen als  auch unter dem Strafvollzugspersonal Inoffiezielle Mitarbeiter (IM) an. Sinn und Zweck der Bespitzelung von Strafgefangenen war es, politische Straftaten oder Handlungen, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt negativ beeinflussten oder vermeintlich beeinflussen konnten, aufzuklären oder zu verhindern. Ferner sollten Informationen für die Zeit nach der Haft entlassung gesammelt werden. Bei der Überwachung des Personals stand vor allem dessen politische Zuverlässigkeit im Zentrum des Interesses. Unter den Angehörigen des Strafvollzugs waren für das MfS gerade diejenigen besonders attraktiv, die im Rahmen ihrer „dienstlichen Aufgaben unmittelbaren Umgang mit Strafgefangenen“ hatten.

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Strafvollzugspersonal zwischen Diensterfüllung und Konspiration im Frauengefängnis Hoheneck

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