Aufnäher an einem Jacket
© Bundesstiftung Aufarbeitung, Harald Schmitt, Bild DDR_C 057

In den Morgenstunden des 23. Mai 1980 befand sich der Stahlwerker Genosse K. nicht an seinem Arbeitsplatz, sondern in der SED-Kreisleitung seiner Stadt Brandenburg an der Havel. In der mondänen Villa, die einst der Industriellenfamilie Reichstein gehörte, führte die Kontrollkommission der regionalen Parteizentrale eine Aussprache mit dem jungen Genossen, der als Rangierer im Stahlwerk der Stadt arbeitete. 1976 war er der SED beigetreten. Jetzt wollte er kein Parteimitglied mehr sein. Für die Kreisparteikontrollkommission gehörten diese Aussprachen zum Arbeitsalltag. Eine Parteistrafe, eine Rüge, eine strenge Rüge oder gar ein „parteifeindlicher“ Ausschluss aus der Gemeinschaft des „freiwilligen Kampfbundes Gleichgesinnter“, wie die Parteiführung ihre Mitgliedschaft begriff , bedurfte der Überprüfung der Kontrollkommission und schließlich der Bestätigung des Sekretariats der Kreisleitung. Aufgabe des regionalen Machtzentrums der Partei war  es auch, die sogenannte Einheit, Reinheit und Geschlossenheit an der Basis herzustellen. Die Kontrollkommission sammelte und überprüfte Parteistrafen, die in Mitgliederversammlungen der Grundorganisationen per Abstimmung erteilt worden waren. Die Partei zu verlassen, ob durch Streichung, Ausschluss oder Austritt, war kein leichtes Unterfangen.

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Alltag und soziale Praxis des SED-Parteilebens

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Thema
Wo ein Genosse ist, da ist die Partei! Der innere Zerfall der SED-Parteibasis 1979-1989