Grundlagen

Am 17. Juni 1953 gingen in der gesamten DDR über eine Million Menschen auf die Straßen, um gegen das kommunistische Regime zu protestieren. Unter dem Ruf „Wir wollen freie Menschen sein“ forderten sie bessere Lebensverhältnisse, freie Wahlen, demokratische Reformen und die deutsche Einheit. Vor dem Hintergrund des 70. Jahrestages des Volksaufstandes setzt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in den Jahren 2023 und 2024 einen Schwerpunkt ihrer Förderung auf Projektvorhaben, die besonders dazu geeignet sind, die Erinnerung an unterschiedliche Formen von Protest, Aufbegehren und Aufstände gegen autoritäre Herrschaft und Diktaturen wachzuhalten sowie die vielfältige Beschäftigung mit Aktionen und Akteuren von Opposition und Widerstand, von Aufbegehren, Mut und Zivilcourage gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte und gegen Unterdrückungsmechanismen in Vergangenheit und Gegenwart im internationalen Vergleich zu befördern. Daneben soll das Bewusstsein für Möglichkeiten und Grenzen individueller Handlungsspielräume sowie für staatliche Repressionsmechanismen und die Funktion von Angst in autoritären Regimen gestärkt werden.

Ziel der Förderung

Der Förderschwerpunkt richtet sich sowohl auf den Widerstand gegen die kommunistische Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR sowie in den anderen kommunistischen Diktaturen hinter dem Eisernen Vorhang als auch in vergleichender diachroner und synchroner Perspektive auf Aufstände gegen autoritäre Herrschaft und Diktaturen in anderen Ländern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Dazu gehören zum Beispiel die Aufstände im kommunistischen Machtbereich wie Pilsen Mai 1953, Workuta August 1953, Polen und Ungarn 1956, Polen und ČSSR 1968, Polen 1980, die Proteste gegen die kommunistische Herrschaft in zahlreichen Republiken der Sowjetunion, aber auch das Aufbegehren und die Proteste gegen die Militärdiktaturen in Lateinamerika oder in Portugal, Griechenland und Spanien. Der Bogen kann jedoch auch zu den Erhebungen im gesamten ehemaligen Ostblock in den Jahren 1989/91 und in China 1989 sowie zu Aufständen der jüngeren Vergangenheit (wie bspw. der Arabische Frühling) oder anderen aktuellen Protestbewegungen geschlagen werden.

Antragsberechtigte

Der Förderschwerpunkt richtet sich an Institutionen der schulischen und außerschulischen historisch-politischen Bildungsarbeit, Vereine und Initiativen, Museen und Gedenkstätten sowie Wissenschaftseinrichtungen.

Gegenstand der Förderung

Die Bundesstiftung Aufarbeitung legt in ihrer Förderpraxis besonderes Gewicht auf Projekte von überregionaler und/oder gesamtstaatlicher und internationaler Bedeutung, die über eine möglichst große Reichweite verfügen und geeignet sind, Anreize für junge Menschen zu schaffen, sich mit den Unterschieden von Demokratie und Diktatur zu beschäftigen.

Projektvorhaben, die mit dem Stiftungszweck übereinstimmen, aber ausgeschriebene Förderschwerpunkte nicht betreffen, werden durch die Bundesstiftung Aufarbeitung auch weiterhin gefördert.

Antragsverfahren

Förderanträge müssen schriftlich und rechtzeitig gestellt werden. Projekte mit einer bei der Stiftung beantragten Fördersumme von 60.000 Euro und mehr müssen bis zum 30. Juni sowie für eine Fördersumme unter 60.000 Euro bis zum 31. August des Vorjahres in der Bundesstiftung vorliegen.

Für alle Anträge gelten die allgemeinen Fördergrundsätze (inkl. Anlagen) der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Ihre Anträge richten Sie bitte an:

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Förderschwerpunkt 2023-2024

Kronenstraße 5

10117 Berlin

E-Mail: foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de

Hinweis

Alle relevanten Dokumente finden Sie auf der Seite "Formulare und Downloads"

Das könnte Sie auch interessieren