Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Verbesserung der Situation von SED-Opfern verabschiedet. Die Änderungen im Leistungsbereich werden voraussichtlich am 01.07.2025 in Kraft treten.
Der bundesweite Härtefallfonds und weitere Maßnahmen sollen die Anerkennung und Unterstützung für Betroffene deutlich verbessern.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine erleichterte Anerkennung von Gesundheitsschäden: Bestimmte Krankheiten werden künftig automatisch als Folge politischer Verfolgung anerkannt. Zudem steigt die SED-Opferrente ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Eine entscheidende Neuerung ist der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden künftig unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Auch für die Rehabilitierung Betroffener gibt es neue Möglichkeiten: Wer in der Vergangenheit abgelehnt wurde, kann nun erneut einen Antrag stellen. Zusätzlich wurden die Einmalzahlungen erhöht – Opfer von Zwangsaussiedlungen erhalten künftig 7.500 Euro, Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen 1.500 Euro.
Neuerungen der Unrechtsbereinigungsgesetze sowie die „Opferrente“ gehen auch auf unser gemeinsames Engagement mit den Opferverbänden zurück. Ein wichtiges Anliegen ist es, Betroffenen wichtige Informationen zu den Themen Rehabilitierung und Entschädigungen bereitzustellen.
Neben eigenen Angeboten fördern wir auch bundesweit Projekte, die die Erinnerung an Repression und Verfolgung in SBZ und DDR wach halten. Darunter sind Ausstellungen, Publikationen, Filme, die Arbeit von Gedenkstätten und Dokumentationsprojekte. So unterstützen wir unter anderem Verbände und Vereinigungen, in denen sich insbesondere Häftlinge von Lagern und Gefängnissen zusammengeschlossen haben.
Jedes Jahr fördern und organisieren wir zahlreiche Veranstaltungen, die der Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft gedenken. Wir geben außerdem Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aufarbeitungseinrichtungen oder Beratungsstellen, um historisches Kontextwissen zu vermitteln und für Folgen von Traumata zu sensibilisieren.
Personen, die bestimmte Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG) erhalten, können seit 1. Januar 2025 in Verbindung mit der VBB-Kundenkarte Berlin S oder aktuellem Leistungsbescheid und eingetragenem Vor- und Nachnamen auf dem Ticket Vergünstigungen erhalten (sog. Berlin Ticket-S). Weitere Informationen zur Nutzung des Berlin Ticket-S finden Sie bei der Berliner Senatsverwaltung Abteilung Soziales. Vergleichbare Sozialtickets sind auch in anderen Bundesländern bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit erhältlich. Sie können bei der jeweils regional beziehungsweise kommunal zuständigen Stelle unter Vorlage der hierfür nötigen Nachweise beantragt und erworben werden.