Erstens wird sich die Bundesstiftung Aufarbeitung Fragen der deutschen sowie der europäischen Erinnerungskultur widmen. Dabei soll die Friedliche Revolution in der DDR in den langen historischen Linien der Entwicklung von Demokratie und Diktatur in Deutschland verortet werden.

Darüber hinaus rückt die Aufarbeitung der kommunistischen Diktaturen in ihren unterschiedlichen Facetten in Deutschland und Ostmitteleuropa verstärkt in den Blick. Dazu zählen die vielfältigen Formen der politischen, juristischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den vorausgegangenen Diktaturen ebenso wie die Entwicklung der jeweiligen Erinnerungskulturen.

Zweitens regt die Bundesstiftung Aufarbeitung mit ihrem Förderschwerpunkt dazu an, die Friedlichen Revolutionen als Ausgangspunkte des demokratischen Aufbruchs in der DDR und Ostmitteleuropas zu betrachten und so die Wege nachzuzeichnen, die diese Staaten und Gesellschaften in den letzten Jahrzehnten beschritten haben. Eine solche Perspektive lädt dazu ein, die Friedlichen Revolutionen in den weltweiten demokratischen Umwälzungen zu verorten, die nach 1989 zeitweilig die Hoffnung auf eine globale demokratische Ordnung nährten, jedoch allzu oft in neuen autoritären Regimen mündeten.

Drittens gilt es, sowohl die Geschichte der Friedlichen Revolution 1989/90 in der DDR als auch die Geschichte der deutschen Einheit seit 1990 kritisch zu reflektieren. In Bezug auf die Friedliche Revolution in der DDR soll deren Historisierung weiter unterstützt werden. Dabei werden u.a. die unterschiedlichen Motivlagen ihrer Protagonisten ebenso wie die Hoffnungen und Emotionen der Bevölkerung in den verschiedenen Phasen der rasanten politischen Entwicklung von 1989/90 in den Blick genommen. Schließlich werden die Folgejahre zum Ausgangspunkt der dringend erforderlichen Debatte über mittlerweile mehr als drei Jahrzehnte deutsche Einheit. Ziel ist es, die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Transformationsprozesses, mit seinen Erfolgen wie auch mit seinen Schwierigkeiten zu befördern. Mit dieser historischen Kontextualisierung aktueller Entwicklungen soll gleichermaßen das gesamtdeutsche Bewusstsein für die Folgen des Einigungsprozesses in Ostdeutschland geschärft wie auch der historischen Legendenbildung entgegenwirkt werden. Auch dieser Schwerpunkt bietet die Möglichkeit für vergleichende Perspektiven auf die Entwicklung in den anderen postkommunistischen Staaten.

Antragsfristen

Förderanträge müssen schriftlich, fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Förderanträge für Projekte mit einer beantragten Fördersumme von 60.000,00 Euro und mehr sind bis zum 30. Juni des Vorjahres zu stellen. Die übrigen Anträge müssen der Bundesstiftung Aufarbeitung bis zum 31. August des Vorjahres vorliegen, um in der Entscheidungsrunde des Vorstandes der Bundesstiftung berücksichtigt werden zu können. Für alle Anträge gelten die allgemeinen Fördergrundsätze (inkl. Anlagen) der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Selbstverständlich können unabhängig von diesem Schwerpunkt auch Projektvorhaben zur Förderung eingereicht werden, die mit dem Stiftungszweck übereinstimmen und thematisch außerhalb der hier beschriebenen Schwerpunkte liegen. Sollten die Haushaltsmittel der Bundesstiftung Aufarbeitung nicht ausreichen, um alle förderungswürdigen Anträge zu bewilligen, kann die Stiftung Projektvorhaben zum Schwerpunkt den Vorrang geben.

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