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Öffentlicher Vortrag | Berlin
Ort der Veranstaltung

Bundesstiftung Aufarbeitung
Kronenstraße 5
10117 Berlin

„Transitional Justice“ bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Aufarbeitung der von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägten Vergangenheit eines Staates. Der Austausch zwischen den internationalen Aufarbeitungsprozessen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen. Dabei werden die Aufarbeitungsprozesse in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und nach dem Ende der SED -Diktatur weltweit als gute Beispiele angesehen. Doch gilt dies wirklich und für alle Bereiche von Transitional Justice in Deutschland? Welche Instrumente und Mechanismen wie etwa Lustrationsprozesse, strafrechtliche Aufarbeitung oder Entschädigungsleistungen wurden weltweit genutzt, welche Erfahrungen gemacht? Vor welchen Herausforderungen stehen wir heute? Welche Maßstäbe ergeben sich aus den Menschenrechten für Transitional Justice?

Diesen Fragen ist die Veranstaltungsreihe nachgegangen und hat damit Bilanz gezogen: 70 Jahre Transitional Justice-Prozesse, die 1945 in Deutschland begannen und später in Europa und weltweit Teil von Friedens- und Demokratisierungsprozessen wurden. Geklärt werden sollte auch, was wir in Deutschland von den weltweiten Entwicklungen lernen können: für die fortdauernde Aufgabe der Aufarbeitung unserer Vergangenheit ebenso wie für die Unterstützung von Transitional Justice-Prozessen in unseren Nachbarländern und in Postkonfliktsituationen weltweit. Hierfür bedarf es eines Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis aus Deutschland und diesen Staaten.

Transitional Justice. Instrumente – Erfahrungen– Herausforderungen

Termine

7. Dezember 2015

12. Januar 2016

10. Februar 2016

9. März 2016

18. April 2016

11. Mai 2016

Veranstalter
Bundesstiftung Aufarbeitung
Deutsches Institut für Menschenrechte
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Thema
#RevolutionTransformation
Juristische Aufarbeitung