Die strafrechtliche Verfolgung von SED-Unrecht bezieht sich auf " … Taten, die während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes begangen wurden, aber entsprechend dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind, …" (Art. 1 Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten vom 26. März 1993, BGBl. I, S. 392).

Ermittlungen der DDR-Justiz

Im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung ermittelte bis zum 2. Oktober 1990 noch die DDR-Justiz selbst.

  • 180 Anzeigeprüfungs- und in Ermittlungsverfahren gegen 124 Personen
  • davon 41 Fälle vor DDR-Gerichten verhandelt
  • Bis zur Wiedervereinigung ergingen bereits 7 rechtskräftige Strafurteile sowie 11 Strafbefehle. Diese Fälle betrafen hauptsächlich Vorwürfe der Wahlfälschung, des Amtsmissbrauchs und der Korruption.
Ermittlungen der Justiz der Bundesrepublik Deutschland

Mit der Wiedervereinigung übernahm die Justiz der Bundesrepublik Deutschland die Verfolgung und Ahndung des SED-Unrechts.

  • Ermittlungen gegenüber 100.000 Personen
  • 1021 Verfahren
  • 1737 Angeklagte
  • 753 rechtskräftige Urteile

Die geführten Strafverfahren haben aus mehreren Gründen zur Aufklärung und Anerkennung des DDR-Unrechts einen zentralen Beitrag geleistet: Sie haben sich zum einen auf die Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen konzentriert, insbesondere im Hinblick auf die an der deutsch-deutschen Grenze begangenen Gewalttaten.

Zudem wurde der in der DDR begonnene demokratische Willensbildungsprozess fortgeführt, indem wegen Wahlfälschung, Amtsmissbrauch und Korruption ermittelt wurde. Und schließlich wurden historische Wahrheiten geschaffen und explizit gemacht, indem durch die Justiz Sachverhalte ermittelt und festgehalten wurden.

Deliktskategorien

Die geführten Strafverfahren lassen sich im Wesentlichen folgenden Deliktskategorien zuordnen:

  • Amtsmissbrauch und Korruption
  • Denunziation
  • Doping
  • Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze
  • MfS-Straftaten
  • Misshandlung von Gefangenen
  • Rechtsbeugung
  • Spionage
  • Wahlfälschung
  • Wirtschaftsstraftaten

Bei der juristischen Aufarbeitung waren die Akten der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizbehörden in Salzgitter sehr hilfreich. Dort wurden seit 1961 Verbrechen der SED-Diktatur aktenkundig gemacht und ingsgesamt über 42.000 Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die Straftaten an der Grenze, sowie Misshandlungen in der Haft und politische und Terrorurteile umfassten. Insgesamt wurden 34.000 Akten über solche politischen Urteile angelegt.

Die Akten befinden sich heute im Bundesarchiv in Koblenz. Sie trugen und tragen nicht nur zur Rechtsfindung nach der friedlichen Revolution bei, sondern auch dazu, dass die Täter benannt wurden und den Opfern durch die Dokumentation der Geschehnisse, Gerechtigkeit zuteil werden konnte. Zudem bilden sie ein „Mahnmal gegen das Vergessen“.