Welche Projekte werden gefördert?

Promotionsvorhaben, die sich den Ursachen oder den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR widmen. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die die Zeit der Teilung in gesamtdeutscher Perspektive ausleuchten oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte und dabei insbesondere in der Geschichte des Ostblocks verorten. Unterstützt werden können auch Dissertationen zur Geschichte des deutschen oder internationalen Kommunismus, die zum Beispiel einen Bogen von den 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und die dazu geeignet sind, politische, institutionelle und/oder biographische Kontinuitätslinien aufzuzeigen. Wir wollen angehende Promovierende dazu anregen, sich verstärkt mit den Folgen der Diktaturen in SBZ und DDR sowie in Ostmitteleuropa zu befassen und dabei die Transformationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Stipendiatinnen und Stipendiaten könnten auch die Zäsur von 1989/90 in ihren Forschungen überschreiten und die späten 1980er-Jahre zum Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Entwicklung seit 1990 nehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Stipendiensätze und Zuschläge orientiert sich an den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit 1.500,- Euro monatlich für Promovierende). Stipendien werden für maximal drei Jahre vergeben. Sie werden zunächst für ein Jahr bewilligt und können jedoch durch einen formlosen Antrag und Vorlage eines Arbeitsberichts zwei Mal verlängert werden. Eine letztmalige Verlängerung von sechs Monaten ist im begründeten Ausnahmefall möglich.

Logo des Stipendienprogramms der Bundesstiftung Aufarbeitung
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Wer kann sich bewerben?

Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete. Der Antrag und die Dissertation müssen in deutscher Sprache verfasst werden. Doktoranden und Doktorandinnen aus dem Ausland müssen außerdem eine Bestätigung von einer inländischen Einrichtung einreichen, die ihre fachliche Betreuung zusichert.

Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Bundesstiftung Aufarbeitung. Auch die eingeholten Gutachten dienen der Entscheidungsfindung. Wichtig sind die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans. Auch die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit spielen eine wesentliche Rolle.

Antragsfrist

Bewerbungen für ein Stipendium können bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Über die Vergabe wird in aller Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragsschluss entschieden. Das Stipendium sollte nach der Vergabe möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines halben Jahres aufgenommen werden.

Antragstellung
  1. Exposé des Forschungsvorhabens. Dieses soll enthalten:
  • max. 27.500 Zeichen inkl. Leerzeichen, inkl. Fußnoten, inklusive Gliederung, Arbeits- und Zeitplan. Bitte geben Sie die Zeichenzahl im Exposé an geeigneter Stelle gut sichtbar an.
  • Titel und Thema der angestrebten Dissertation
  • Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen; maximal +/- 200 Zeichen)
  • Forschungsstand zum Thema
  • Forschungskonzeption, Forschungsfrage und ggf. eigene Vorarbeiten für das beantragte Vorhaben
  • Untersuchungsmethode(n) sowie Quellengrundlage(n)
  • vorläufige Gliederung der Arbeit
  • Arbeitsprogramm bzw. Zeitplan
  • falls Sie im Rahmen Ihres Forschungsvorhabens Einsicht in Unterlagen der Staatssicherheit der DDR nehmen müssen, die Kopie der Eingangsbestätigung Ihres Antrages auf Akteneinsicht beim Stasi-Unterlagen-Archiv
  1. die Annahme als Doktorand/in an einer Hochschule oder die schriftliche Zusicherung eines promotionsberechtigten Hochschullehrers/einer promotionsberechtigten Hochschullehrerin (Hochschulbestätigung), dass diese/r Ihr Promotionsvorhaben betreuen wird und keine Hürden für die Annahme als Doktorand/in seitens der Fakultät zu erwarten sind.
  2. ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin zur angestrebten Dissertation, welches den Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag beizufügen ist (ausschließlich postalischer Versand, nicht in der E-Mailvariante enthalten)
  3. Lebenslauf und Passbild
  4. Zeugniskopien (Master, Bachelor, Diplom, Magister, Abitur)
  5. Gutachten zur Magister-, Master- oder Diplomarbeit
  6. Ein formloses und von Ihnen unterschriebenes Antragsschreiben

Wir berücksichtigen ausschließlich Anträge, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Die Anträge müssen bis zur jeweiligen Antragsfrist bei uns vorliegen. Ein Poststempel als Nachweis genügt nicht.

Der Antrag ist in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) sowohl postalisch an die Bundesstiftung Aufarbeitung, Kronenstraße 5, 10117 Berlin als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.

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