Erinnerung als Auftrag

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde 1998 vom Deutschen Bundestag gegründet. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in SBZ und DDR zu befördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der Aufarbeitung von Diktaturen im internationalen Maßstab mitzuwirken. Gemeinsam mit anderen Institutionen und zahlreichen Partnern im In- und Ausland unterstützt sie die Auseinandersetzung mit den kommunistischen Diktaturen in der SBZ/DDR und in Ostmitteleuropa, um das öffentliche Bewusstsein über die kommunistische Gewaltherrschaft zu befördern. Unsere Leitmotive sind Anstoßen und Fördern, Informieren und Vernetzen.

Die friedlichen Revolutionen des Jahres 1989 sollen als herausragende Ereignisse in der deutschen und europäischen Demokratiegeschichte verankert und gewürdigt werden, um so dazu beizutragen, die Folgen der Teilung Deutschlands und Europas zu überwinden.

Errichtungsgesetz

Zwischen 1992 und 1998 beschäftigten sich zwei Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages mit der Geschichte der SED-Diktatur sowie ihren Folgen für die deutsche Einheit. Auf Empfehlung der zweiten Kommission verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, um so die Auseinandersetzung mit der zweiten deutschen Diktatur dauerhaft anzuregen und zu unterstützen. Im Herbst 1998 nahm die Stiftung ihre Arbeit auf.

Am 2. April 1998 fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Deutschen Bundestag statt. Nach seiner Ausfertigung am 5. Juni 1998 wurde das folgende Gesetz im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil l Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 12. Juni 1998, veröffentlicht und trat am 13. Juni 1998 in Kraft.

Errichtungsgesetz

Satzung

Der Stiftungsrat der durch das Gesetz über die Errichtung einer „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ vom 5. Juni 1998 (BGBl I, S. 1226-1228) errichteten Stiftung hat nach § 4 dieses Gesetzes am 21. November 2022 nachstehende Satzung im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschlossen. (zuletzt geändert am 21. November 2022).

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