Am 13. Dezember 2019 beschloss der Bundestag die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland (BT-PlPr 19/135) und nahm damit den entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (Drucksache 19/15778) an.
Im Bundestagsbeschluss heißt es u.a.:
- Die Bundesrepublik Deutschland errichtet ein Denkmal für die Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft. Mit diesem Gedenkort soll
- der Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland in angemessener Form ehrend gedacht werden,
- die Erinnerung an das von der kommunistischen Diktatur begangene Unrecht wachgehalten werden,
- auf die vielen, pluralen Orte des Gedenkens und der Aufarbeitung in Deutschland verwiesen werden,
- zukünftigen Generationen die Gefahren und Folgen totalitärer und diktatorischer Systeme bewusstgemacht werden, um die Wertschätzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter zu schärfen, diese Werte ins Bewusstsein zu rücken und den antitotalitären Konsens zu stärken.
Im Beschluss „25 Jahre Deutsche Einheit – Leistungen würdigen, Herausforderungen angehen“ vom 2. Oktober 2015 (BT-PlPr 18/128 ), mit dem der entsprechende Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (Drucksache 18/6188) angenommen wurde, forderte der Bundestag die Bundesregierung auf
" ... das Gedenkstättenkonzept des Bundes im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD weiterzuentwickeln und dabei im Besonderen eine in dieser Legislaturperiode anstehende Initiative des Deutschen Bundestages für ein Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft an einem zentralen Ort in Berlin vorzubereiten und zu begleiten."
Im Jahr 2008 bildete sich in der UOKG eine Initiativgruppe, die erste Schritte zur Erarbeitung einer Konzeption für das Mahnmal ging. In den Jahren 2012-2015 erhielt die UOKG Projektmittel der BKM, um die Erarbeitung der Konzeption weiterzuführen und eine gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussion über das Mahnmal und seine Funktionen und Widmung voranzutreiben.
Dabei wurde über die Notwendigkeit, die Funktion aber auch die äußere Form eines möglichen Mahnmals im Rahmen von mehreren öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen diskutiert, die die UOKG gemeinsam mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Gedenkstätte Berliner Mauer und der Deutschen Gesellschaft organisierte.
Ein Film der UOKG vom Mai 2022 fasst in 11 Minuten die historischen Hintergründe und die Entstehungsgeschichte des Mahnmals zusammen und berichtet über den aktuellen Stand der Realisierung. Zu Wort kommen neben einzelnen Mitgliedern der Initiativgruppe auch Dr. Anna Kaminsky (Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung), Dieter Dombrowski (Bundesvorsitzender der UOKG) und Katrin Budde (MdB, SPD-Fraktion, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien).