Folgende Standards wurden nach Möglichkeit eingehalten:
  • die Bedingungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
  • die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C),
  • valides CSS, valider HTML-Code.

Die Webseite www.Bundesstiftung-Aufarbeitung.de wurde am 29.11.2023 von der “Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik” (BFIT-Bund) überprüft. Bei dieser vereinfachten Prüfung gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wurden einige Elemente identifiziert, die noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Bereiche, die derzeit noch nicht barrierefrei sind
Dokumente

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie Dokumente (PDF, Word, Excel) zu verlinken. Das bedeutet, dass Screenreader die Dokumente problemlos vorlesen können. Ältere Dokumente oder Dokumente anderer Anbieter, die auf unserer Website verlinkt sind, sind meist nicht barrierefrei. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Sollten Sie ein nicht barrierefreies Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an buero@bundesstiftung-aufarbeitung.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung.

Audio- und Videodateien

Nicht alle Video- und Audiodateien in unserer Mediathek auf YouTube sind mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen. YouTube bietet die Möglichkeit, automatisiert erstellte Untertitel zu aktivieren. Diese sind inhaltlich jedoch nicht immer korrekt. Wir sind bemüht, zukünftig für alle unsere Video- und Audiodateien Untertitel in korrigierter Form zur Verfügung zu stellen bzw. eine Transkription anzubieten.

Kontraste

Das Kontrastverhältnis von Links mit Bildnachweis zum Hintergrund sowie bei Read-More-Buttons zum Hintergrund ist nach BITV 2.0 zu gering.

Lesbarkeit

Wenige Worte sind bei einspaltigem Layout am Ende abgeschnitten, da das Wort zu lang ist (bspw. „#REVOLUTIONTRANSFORMATION“).

Tastatursteuerung

Derzeit funktioniert die Tastatursteuerung mit Firefox noch nicht fehlerfrei. Darüber hinaus gibt es noch Fehler in der Fokusreihenfolge im Banner (Karussell) auf der Startseite sowie in der Sichtbarkeit des Tastaturfokus an einzelnen Stellen der Webseite (z.B. beim Pfeil-Icon im Banner auf der Startseite.

Linkzweck

Der Linkzweck ist nicht immer eindeutig erkennbar.

Eingabehilfen

Das E-Mail-Eingabefeld zur Newsletteranmeldung hat lediglich eine Beschriftung via Placeholder und das Label enthält keine Eingabehilfe.

Syntax und Struktur

Die Webseitenstruktur weist (vereinzelt) ungültige Elementverschachtelungen auf und Überschriften sind teilweise nicht ausgezeichnet (z.B. die Überschriften des Contents im Slider (Karussells) auf der Startseite.

Formulare

Einzelne Formularfelder verfügen derzeit über kein Autocomplete-Attribut. Außerdem werden einzelne Fehlermeldungen nach einer gewissen Zeit automatisch wieder ausgeblendet.

Sprache

Beim Wechsel auf die englische Version der Webseite wird weiterhin die deutsche Version ausgezeichnet und nur der Hauptinhalt ohne die Menüstruktur wird übersetzt. Zudem kann nicht direkt zurück zur deutschen Version der Website gewechselt werden.

Kontakt

Wir arbeiten daran, die vorig genannten Mängel weitestgehend und zeitnah zu beseitigen. Sollten Sie auf unserer Website auf weitere Hindernisse beim barrierefreien Zugang stoßen, dann treten Sie gern mit uns in Kontakt. Bitte beschreiben Sie die Barriere und verorten Sie sie nach Möglichkeit auf der Website. Sie erreichen uns über folgende E-Mail-Adresse: buero@bundesstiftung-aufarbeitung.de oder unter der Telefonnummer: 030-31 98 95-0. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise in unserer Datenschutzbestimmung.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie sich über die oben genannten Kontaktdaten an uns gewandt haben und keine passende Lösung für Zugangsbarrieren gefunden wurde, können Sie die Schlichtungsstelle gemäß § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitlösung bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Genauere Informationen rund um das Schlichtungsverfahren hält die Website der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-bgg.de bereit. Die Informationen sind auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Stand der Erklärung: 15.12.2023