Stolz präsentiert der DDR-Generalstaatsanwalt am 2. Mai 1953 das Ergebnis dieser Aktion: mehr als 440 »beschlagnahmte« Objekte mit einem Wert von über 30 Mio. Mark, Einzug von Bargeld, Schmuck und Wertsachen in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. Mark. Die als »verbrecherisch« bezeichneten Eigentümer oder Pächter werden entweder vertrieben oder wegen angeblicher Wirtschaftsverbrechen oft zu langen Haftstrafen verurteilt und als »Schieber und Spekulanten« kriminalisiert – Bagatellen wie der Verkauf von Zigaretten oder der Besitz von Kaffee aus Westdeutschland reichen hierbei aus. Wer der Aktion noch entkommen kann, flieht in den Westen. Eigens eingerichtete Sonderstrafkammern verurteilen alteingesessene Hoteliers und Pensionswirte zu hohen Haftstrafen. Der Vorwurf: Verstoß gegen die Wirtschaftsgesetze der DDR. Die Anschuldigungen sind aberwitzig. In Wirklichkeit geht es der SED-Führung mit der »Aktion Rose« um die Enteignung der privaten Ferienunterkünfte an der Ostsee.
Der Film lässt die Opfer dieser Unrechtsaktion zu Wort kommen und veranschaulicht die staatliche Willkür anhand einzelner Schicksale.
60 Jahre nach dem Beginn der sogenannten »Aktion Rose« bringt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur den Dokumentarfilm "Dann standen wir vor dem Nichts. Enteignungswelle an der Ostsee" erstmals als DVD heraus. Der Film von Reinhard Joksch war 2001 gemeinsam von der Vidicon GmbH und dem Norddeutschen Rundfunk mit Förderung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erschienen.
Laufzeit: Dokumentation ca. 56 Minuten
Die DVD enthält umfangreiches didaktisches Begleitmaterial, erstellt von paedigi.de.vu.
Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, 2001. Mit pädagogischem Begleitmaterial für den Schulunterricht.