Trotz Stacheldraht, Mauer und Schießbefehl nahmen viele Bürger der DDR das Risiko auf sich, in den Westen zu fliehen. Die Gründe zu gehen, waren ganz individuell, die Wege in den Westen vielfältig. Die SED reagierte darauf mit einem Ausbau des Grenzregimes, einer Ausweitung der Kontrollsysteme und einer Einbindung von Personal und Ressourcen der Sicherheitsbehörden und der zivilen Verwaltung. So wurden in den 1980er Jahren etwa 80 Prozent der Fluchtwilligen bereits vor Erreichen der Grenze verhaftet.

Flüchtlinge suchten nach immer neuen Wegen und bekamen dabei Unterstützung von Fluchthelfern aus dem Westen. Auch die Fluchthilfe entwickelte sich: Waren die ersten Hilfsaktionen oft solidarische Handlungen von West-Berliner Studenten, die Familienmitgliedern und Angehörigen helfen wollten, boten später Fluchthelfergruppen Hilfe gegen Bezahlung an. Viele Fluchtversuche missglückten – sie wurden bereits im Vorfeld verraten oder bei der Umsetzung entdeckt und die Flüchtlinge wegen "versuchter Republikflucht" zu mehrjährigen Haftstrafen in DDR-Gefängnissen verurteilt.

Die Bundesrepublik begann 1964 mit einem, damals noch geheimen, Geschäft: Sie kaufte politische Häftlinge der DDR frei, die Haftstrafen wurden ausgesetzt und die Häftlinge meist in den Westen entlassen. Dafür verhandelten die Bonner Politiker mit den Verhandlungspartnern in Ost-Berlin und zahlten Devisen oder lieferten Waren.

"Wohin möchten Sie entlassen werden: In die DDR oder in die Bundesrepublik?" Für viele Häftlinge bedeutete diese im Gefängnis oft gestellte Frage kurz vor der Entlassung eine Erfüllung ihrer Hoffnungen. Nicht alle wagten es angesichts der Erfahrungen des Haftalltags, sie mit "Bundesrepublik" zu beantworten.

Fluchtmotive

Die Entscheidung zu gehen, stand meist in einem Zusammenhang mit dem politischen und wirtschaftlichen System der DDR. Viele, die nicht direkt von politischer Verfolgung betroffen waren, stießen in der Gestaltung ihres Lebens an Grenzen – in der Berufs- und Ausbildungswahl, beim Zugang zu Literatur, Musik und Konsumgütern, in der Ausübung ihrer Religion und am auffälligsten bei der Auswahl von Reisezielen. Sie waren der Propaganda, der (vor-)militärischen Erziehung und Disziplinierung und dem Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit sowie zwischen Öffentlichem und Privaten überdrüssig. Dem Leben in der DDR stand für viele die wirtschaftliche und soziale Anziehungskraft der Bundesrepublik gegenüber. Zudem lebten zahlreiche DDR-Bürger seit dem Bau der Mauer von ihren Freunden, Verwandten und Angehörigen im Westen getrennt.

"Republikflucht"

Mit dem verschärften Passgesetz von 1957 (§8) wird jede unerlaubte Ausreise aus der DDR ("Republikflucht") unter Strafe gestellt. Das Strafmaß umfasste eine Haftstrafe bis zu drei Jahren. Auch die Vorbereitung und der Versuch einer Flucht aus der DDR werden verfolgt und bestraft. Personen, welche die DDR vor dem 11. Dezember 1957 „illegal“ verlassen hatten, wurden aufgrund einer Direktive über die Anwendung des novellierten Passgesetzes strafrechtlich nicht verfolgt. Seit 1968 wurden Flüchtlinge nach §213 des Strafgesetzbuches der DDR wegen "ungesetzlichem Grenzübertritts" verurteilt. Im Juni 1979 wurde der Paragraph durch ein Gesetz neugefasst: Mit dem im Absatz 3 geregelten "schweren Fall" konnten Flüchtlinge eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren erhalten.

Fluchtwege

Die Fluchtwege wandelten sich im Verlauf der Zeit. Bis zur Absperrung 1952 führten viele Fluchten über die innerdeutsche Grenze, danach suchten Fluchtwillige nach Wegen über Berlin. Waren dort die Sektorengrenzen bis zum Bau der Mauer noch passierbar, änderte sich dies mit dem 13. August 1961 schlagartig. Die Fluchtbewegung aber riss trotz Mauer und Schießbefehl nicht ab. Mit der anhaltenden Zahl an Flüchtlingen professionalisierte die SED ihr Grenzregme. Die Grenze wurde kontinuierlich zu einem tief gestaffelten Sperrsystem ausgebaut, die Sicherheitsbehörden vernetzten sich, die zivile Verwaltung wurde einbezogen und die Bevölkerung mobilisiert. Soldaten der Grenztruppen der DDR hatten den Befehl zu schießen, wenn eine Flucht anders nicht zu verhindern war. Insgesamt wurden zwischen 1961 und 1989 mindestens 138 Menschen an den Berliner Grenzen bei einem Fluchtversuch erschossen oder verunglückten tödlich. In der gleichen Zeit scheiterten etwa 75.000 Fluchtversuche.

Fluchten über Ostblockstaaten

Mit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 wurden auch die Westgrenzen anderer Ostblockländer abgeriegelt. Zwischenstaatliche Abkommen, Verträge und Kooperationen wurden immer wieder neu ausgehandelt und sollten nicht nur die Absicherung der Grenzen zu westlichen Ländern garantieren, sondern auch Kontrollen z.B. an Grenzübergangsstellen und Flughäfen regeln. Rechtshilfeabkommen formulierten die Festnahme und die Auslieferung von DDR-Bürgern, die versuchten, über Ungarn, Polen, Bulgarien, Rumänien und die Tschechoslowakei zu fliehen. Fluchthelfer nutzen die anderen Länder, um Fluchtwilligen mit präparierten Autos, gefälschten Diplomatenpässen, in Eisenbahnverstecken und sogar in Sportflugzeugen und Hubschraubern in den Westen zu schleusen.

Im Mai 1989 wurde der Eiserne Vorhang zum ersten Mal durchlässig. Ungarn begann mit dem Abbau seiner Grenzsicherungsanlagen. Am 11. September öffnete Ungarn offiziell die Grenze zu Österreich. 25.000 DDR-Bürger nutzten diesen Weg bis Ende September 1989. Gleichzeitig nahm die Zahl der Ausreisewilligen in der bundesrepublikanischen Botschaft in Prag zu. Am 30. September 1989 durften die 10.000 Flüchtlinge ausreisen, Tausende folgten ihnen in den nächsten Tagen.

Fluchthilfe

In West-Berlin bildeten sich zahlreiche Gruppen von Fluchthelfern. Häufig waren es Menschen, die selbst geflohen waren und die ihre Familienangehörigen, Freunde und Bekannten nachholen wollten. In den ersten Wochen nach dem 13. August 1961 halfen Studierende der Freien und der Technischen Universität in West-Berlin ihren ehemaligen Kommillitonen aus Ost-Berlin, deren Studium mit dem Bau der Mauer ein plötzliches Ende gefunden hatte. Studenten aus dem Ausland oder mit westdeutschen Pässen nahmen als Kuriere den Kontakt zu den Kommillitonen in Ost-Berlin auf, viele stellten ihre eigenen Pässe zur Verfügung.

Auch Schülern der so genannten "Ost-Klassen" an West-Berliner Schulen war der Weg zum Unterricht versperrt. Ehemalige Klassenkameraden verhalfen den "Grenzgängern" durch die Kanalisation nach West-Berlin. Dies war kein einfacher Weg: Die offen stehenden Gullydeckel in Ost-Berlin verrieten die Flucht, schon bald mussten in der Kanalisation DDR-Sperrgitter überwunden werden.

Bis Ende 1961 gelangten über 50.000 Flüchtlinge durch die noch undichten Absperrungen in den Westen. Aber der kontinuierliche Ausbau des Grenzsystems machte die Aktionen risikoreicher. Nur selten fanden sich noch Lücken im Kontrollsystem oder in den Sperranlagen. Bereits am 9. Dezember 1961 wurde ein Fluchthelfer von den Grenzsoldaten der DDR erschossen: Der 20-Jährige Dieter Wohlfahrt wollte ein letztes Mal noch bei einer Flucht über die Sperranlagen helfen. Nur sechs Meter von der Grenzlinie zwischen Staaken und Berlin-Spandau entfernt wurde er tödlich getroffen.

Die Fluchthelfergruppen machten neue Fluchtwege aus – unter der Grenze hindurch: Durch etwa 70 Fluchttunnel flohen mehr als 300 Menschen in den Westen. Das Graben von Tunneln war aufwendig: Im Durchschnitt arbeiteten die meist jungen Männer sechs Monate an einem Tunnel. Anfangs kasernierten sie sich selbst, arbeiteten im Schichtdienst und mussten durch Wasser- und Erdeinbrüche oder Verrat einige Tunnelprojekte aufgeben. Kuriere mussten nach Ost-Berlin fahren und die Fluchtwilligen informieren. Die Tunnelprojekte versprachen zunächst mehr Sicherheit, aber nicht alle waren erfolgreich: Flüchtlinge und Kuriere wurden verhaftet und Tunnel von der Staatssicherheit unbrauchbar gemacht.

Umso riskanter die Fluchten wurden, desto höher waren auch der Aufwand und die Kosten. Neben jenen Fluchthelfern, die sich aus Solidarität und auf privater Basis organisiert hatten und in der Öffentlichkeit eine moralische Zustimmung erfuhren, rückten seit 1962 neue Gruppen, die kommerziell arbeiteten. 1964/65 zahlten einige Fluchtwillige zwischen 3.000 und 7.000 DM pro Person, um 1967 stiegt der Preis auf bis zu 15.000 DM an. Mit dem Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR 1972 eröffnete sich scheinbar ein neuer Fluchtweg, fortan durften Autos auf der Transitstrecke nicht ohne begründeten Verdacht von der DDR kontrolliert werden.

Mit der Kommerzialisierung geriet die Hilfe für Fluchtwillige in Misskredit, der Vorwurf des "Menschenhandels" wurde laut. Die Politik distanzierte sich zunehmend, um laufende Verhandlungen mit der DDR nicht zu gefährden. Die Entspannungspolitik aus Bonn sollte den Bürgern in der DDR Erleichterungen bringen, dabei wurde die Fluchthilfe als "Störfaktor" wahrgenommen.

In der DDR ging das Ministerium für Staatssicherheit vehement gegen die Fluchthelfer vor. Es schleuste nicht nur Spitzel in die Gruppen ein, sondern verübte Mord- und Entführungsanschläge auf einige Fluchthelfer. Kuriere und Schleuser wurden in großen "Schauprozessen" von DDR-Gerichten abgeurteilt und die Prozesse im DDR-Fernsehen übertragen, um abzuschrecken. Viele Fluchtwillige und Fluchthelfer erhielten hohe Haftstrafen und wurden in den Gefängnissen der DDR inhaftiert.

Im Oktober 2012 verlieh der Berliner Innensenator Frank Henkel 15 Fluchthelfern stellvertretend für viele andere Fluchthelfer das Bundesverdienstkreuz am Bande.

Der Freikauf

Seit 1963 kaufte die Bundesrepublik insgesamt 33.755 politische Häftlinge aus der DDR frei. Davon betroffen waren vor allem Personen, die wegen "Republikfkucht" oder Fluchthilfe in den Gefängnissen der DDR inhaftiert waren. Beide Seiten bemühten sich um Geheimhaltung. Die DDR erhielt Warenlieferungen und Devisen im Gesamtwert von 3,4 Milliarden Mark und bezeichnete es als "Sondergeschäft", während die Bundesregierung von "besonderen Bemühungen im humanitären Bereich" sprach. Für jeden Freigekauften zahlte die Bundesrepublik im Durchschnitt 40.000 DM, später erhöhte sich die Summe auf rund 90.000 DM. Die Häftlinge wurden mit Reisebussen von der Haftanstalt in Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) über die Grenze gebracht. Bis zur innerdeutschen Grenze fuhren sie mit DDR-Kennzeichen, am Autobahnkontrollpunkt Wartha-Herleshausen wurden die Nummernschilder umgeklappt. Ziel war das Bundesnotaufnahmelager in Gießen.