Zum Jahrestag des Mauerbaus erinnert die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an die Opfer der kommunistischen Herrschaft und der deutschen Teilung: „Der Mauerbau vom 13. August 1961 war ein staatlicher Gewaltakt gegen die eigene Bevölkerung. Nur so konnte die kommunistische Diktatur weitere 28 Jahre bestehen, bis die Mauer durch die Friedliche Revolution 1989 endlich eingerissen wurde“, sagte die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung Anna Kaminsky.

Wichtig sei es bis heute, auf die Situation der Opfer der Diktatur sowie des Grenz- und Mauerregimes aufmerksam zu machen: „Viele Hundert Menschen wurden entlang des Eisernen Vorhangs, an der innerdeutschen Grenze und in Berlin bei Fluchtversuchen getötet oder verletzt, Tausende wurden gefasst und zu schweren Haftstrafen verurteilt“, erklärte Anna Kaminsky. Doch auch jene, deren Fluchten erfolgreich waren, haben mit den Folgen oft bis heute zu kämpfen, wie das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt (BVerwG 8 C 1.19 vom 24.07.2019).

Das Urteil wie auch das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze machten deutlich, dass bei der Anerkennung und Entschädigung von DDR-Unrecht weiter Handlungsbedarf besteht: „Die Bundesstiftung Aufarbeitung begrüßt die angestrebte Entfristung der Reha-Gesetze, sieht aber weiteren Handlungsbedarf: Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, verfolgte Schülerinnen und Schüler oder die Betroffenen von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen an der innerdeutschen Grenze sind bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt worden. Neben der Verbesserung der Rentenleistungen sehen wir weiteren Handlungsbedarf vor allem bei Erleichterungen zur Anerkennung von Folgeschäden. Hier treten wir seit vielen Jahren für eine Umkehr der Beweislast für die Betroffenen ein“, sagte die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung. Bisher ist der Nachweis von Folgeschäden für Betroffenen in den gerichtlichen Verfahren nur schwer zu führen, da allein aus den Umständen politischer Haft und Verfolgung nicht per se Ausgleichsleistungen zuerkannt werden.