Uns erreichen derzeit Anfragen zu den förderrechtlichen Konsequenzen bei Absagen von Veranstaltungen wegen des Corona-Virus im Rahmen von Förderprojekten. Natürlich ist jede derartige Veranstaltungsabsage sehr bedauerlich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Grundsätzlich sind die bis zu einem möglichen Projektabbruch entstanden Ausgaben zuwendungsfähig, auch wenn vorgesehene Veranstaltungen nicht stattfinden können, sofern sie dem Ausgabe- und Finanzierungsplan entsprechen. Sie müssen jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausgaben nach der Absage so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie Ihre Veranstaltungen innerhalb des Jahres 2020 verschieben können, werden wir dies von unserer Seite aus durch die Verlängerungen von Förderzeiträumen möglich machen.