Am 22. Juli 1990 verabschiedete die Volkskammer das Ländereinführungsgesetz, durch das die in der DDR abgeschafften Länder wieder hergestellt wurden. Im Zuge der Umstrukturierung des Verwaltungsaufbaus im Sinne des „demokratischen Zentralismus“ waren die Länder 1952 in 15 Bezirke mit 217 Kreisen umgewandelt worden. Die Abschaffung des zentralistischen Verwaltungssystems der DDR war eine zentrale Forderung der Friedlichen Revolution im Herbst 1989.

Um den öffentlichen Forderungen nach Veränderung Rechnung zu tragen, hatte die Übergangsregierung unter Hans Modrow am 18. Dezember 1989 die Regierungskommission „Verwaltungsreform“ eingesetzt. Nach Diskussionen über die künftige Territorialstruktur mit zwei, vier oder fünf Ländern sprach sich die Kommission am 17. April 1990 für die Wiedereinführung der Länder in den Grenzen von 1952 aus.

Auf unserer Webseite „Aufbruch und Einheit. Die letzte DDR-Regierung“
dokumentieren wir die Diskussion um die Neuordnung des DDR-Staatsgebiets und der Verwaltung. Neben einer knappen Darstellung der Ereignisse finden Sie dort interessante Originaldokumente aus dem Bundesarchiv, die die politische Diskussion um die Neuordnung belegen.

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