Bilanz zur Wiedergutmachung und Rehabilitierung des staatlichen DDR-Unrechts

Zum 20. Jahrestag des Inkrafttretens des ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht zieht die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in einer Podiumsveranstaltung am 1. November Bilanz. Haben die Rehabilitierungsgesetze die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt? Konnten sie einen substanziellen Beitrag dazu leisten, die Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Diskussion.

Bei der Veranstaltung sprechen nach einem einleitenden Vortrag von Jens Planer-Friedrich, Mitarbeiter beim Berliner Landesbeauftragen für die Stasi-Unterlagen, die Podiumsteilnehmer über Anspruch und Realität der juristischen Bereinigung des DDR-Unrechts nach 1990. Es diskutieren Anita Goßler, Vorstandsmitglied der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Ulrike Poppe, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie die Rechtspolitiker Andrea Voßhoff (MdB) und Wolfgang Wieland (MdB). Das Gespräch wird moderiert von Thomas Rogalla (Berliner Zeitung).

Das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz trat am 4. November 1992 in Kraft. Die politischen Opfer der Justiz in der DDR erhielten damit die Möglichkeit, die rechtsstaatswidrig gegen sie ergangenen Urteile aufheben zu lassen und rehabilitiert zu werden. Da sich die politische Verfolgung in der DDR nicht nur in strafrechtlichen Urteilen äußerte, wurde 1994 mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht die Möglichkeit geschaffen, verwaltungsrechtliches und berufliches Unrecht zu rehabilitieren. Die Rehabilitierungsgesetze wurden seither immer weiter angepasst und novelliert. Derzeit sollen sie bis 2019 gelten.

Podiumsdiskussion: 20 Jahre Unrechtsbereinigungsgesetz
Datum: Donnerstag, 1. November 2012
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Bundesstiftung Aufarbeitung, Kronenstraße 5, 10117 Berlin
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.