Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2019 erinnert die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an die Revolutionen und Umbrüche von 1989/90: „Mit dem Ende der kommunistischen Herrschaft in der DDR und Ostmitteleuropa vor 30 Jahren ging die jahrzehntelange, systematische Verletzung von Menschenrechten in diesen Ländern zu Ende“, sagte die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung Anna Kaminsky. Elementare Menschenrechte wie die Unantastbarkeit der Würde und Unversehrtheit jedes Menschen, aber auch Meinungs- und Pressefreiheit, das Wahl- und Versammlungsrecht oder das Recht auf Freizügigkeit seien bis zuletzt systematisch verwehrt und missachtet worden.

Mit dem Ende der kommunistischen Herrschaft im ehemaligen Ostblock begann auch die Aufarbeitung der politischen Verfolgung in diesen Ländern. Diese sei bis heute nicht abgeschlossen, ebenso wenig wie die Entschädigung des politischen Unrechts. Insbesondere mit der jüngsten Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze seien jedoch für die Betroffenen wichtige Fortschritte erzielt worden, die auch von der Bundesstiftung Aufarbeitung über Jahre gefordert worden waren, erklärte Kaminsky.

Angesichts des vor 80 Jahren von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkriegs und der während der nationalsozialistischen Diktatur begangenen Verbrechen habe die Bundesrepublik und die in ihr lebenden Menschen eine besondere historische Verpflichtung: „Deutschland steht vor dem Hintergrund seiner Geschichte in einer besonderen Verantwortung, sich für die Wahrung der Menschenrechte weltweit einzusetzen“, sagte Kaminsky.

Mit dem Internationalen Tag der Menschenrechte, auch bekannt als Human Rights Day, erinnert die Generalversammlung der Vereinten Nationen an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948.