Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßt das Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, das am 24. Oktober vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Dazu erklärte die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung Anna Kaminsky: „Die neuen rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften bringen für viele Opfer der SED-Diktatur erhebliche Verbesserungen mit sich. Die Streichung der Fristen in den Unrechtsbereinigungsgesetzen macht deutlich, dass staatliches Unrecht und dessen Wiedergutmachung kein Verfallsdatum haben darf. Dass für einen Anspruch auf Entschädigung nicht mehr wie bisher 180, sondern nur noch 90 Tage politischer Haft nachgewiesen werden müssen, ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Linderung des begangenen Unrechts. Wir weisen bereits seit vielen Jahren darauf hin, dass schon kurze Haftstrafen bei den Betroffenen nachhaltige Folgeschäden auslösen konnten.“

Neben der beschlossenen Erhöhung der Opferrenten und Ausgleichsleistungen sei vor allem die Berücksichtigung weiterer Opfergruppen sehr positiv hervorzuheben: Verfolgte Schülerinnen und Schüler; Kinder politisch Verfolgter, die in Heimen untergebracht wurden sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen der DDR-Staatssicherheit werden durch das neue Gesetz erheblich besser gestellt und haben zum Teil erstmals die Möglichkeit, ihr persönliches Leid geltend zu machen. Schließlich könne die angestrebte Forschung zu den Zwangsadoptionen in der DDR helfen, Klarheit in einem immer noch weitgehend unerforschten Bereich staatlichen Unrechts zu schaffen. „Das gegenüber dem ursprünglichen Entwurf im parlamentarischen Verfahren erheblich verbesserte sechste Reha-Gesetz kann insgesamt als großer Fortschritt für die Betroffenen gewertet werden“, sagte Kaminsky.