Am 4. November 1992 ist das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz als Artikel 1 des ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht in Kraft getreten. Ihm folgte 1994 das zweite Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht, welches das verwaltungsrechtliche und das berufliche Rehabilitierungsgesetz beinhaltet. Mit den Rehabilitierungsgesetzen wurden Möglichkeiten geschaffen, die Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern und sie für erlittenes Unrecht und Leid zu entschädigen. Auf der Veranstaltung wurde eine Bilanz gezogen sowie nachgefragt, inwieweit die Rehabilitierungsgesetze die an sie gestellten Erwartungen erfüllen.