Das Podium v.l.n.r.: Moderator Thomas Rogalla, Anita Goßler, Wolfgang Wieland und Ulrike Poppe
Am 4. November 1992 trat das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz als erstes Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von SED-Unrecht in Kraft. Damit entstand die Möglichkeit, alle in der DDR aus politischen Gründen ergangenen Urteile aufzuheben und die Betroffenen zu rehabilitieren. 1994 ermöglichte es das zweite Rehabilitierungsgesetz, verwaltungsrechtliches und berufliches Unrecht zu rehabilitieren. Beide Gesetze bilden die Grundlage für die Entschädigung von erlittenem Unrecht und helfen, die Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern. Die Veranstaltung zog Bilanz und stellte die Frage, inwieweit die Rehabilitierungsgesetze die Erwartungen erfüllen konnten.
Datum
01.11.12
Typ
Audio
Thema
Juristische Aufarbeitung