Bundesstiftung Aufarbeitung
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Die Bundesrepublik und die DDR nahmen gleichberechtigt an der KSZE teil. Die DDR-Opposition und Menschrechtsgruppen beriefen sich in den 1970er- und 1980er-Jahren auf die Schlussakte der KSZE, mit deren Unterzeichnung im August 1975 die DDR offiziell die Achtung der Menschenrechte zugesichert hatte. Stärker als je zuvor stand die SED-Politik fortan auch unter Beobachtung bundesdeutscher Journalisten. Doch die SED weigerte sich hartnäckig, die Menschenrechte tatsächlich zu gewähren. Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie sich die Festlegungen der KSZE auf die Gesellschaften in der DDR und Osteuropa sowie auf die innerdeutschen Beziehungen auswirkten. Sie ist Teil der Reihe »2x Deutschland«.