Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22–23
Einstein-Saal
10117 Berlin
Die Strafverfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen nach einer gesellschaftlichen Transformation gilt als wesentlicher Bestandteil der Aufarbeitung eines überwundenen Unrechtsregimes. Wann aber verlangen die Menschenrechte die Strafverfolgung von Amtsträgern? Welche Erfahrungen hat Deutschland mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Herrschaft und von DDRUnrecht gemacht? In welchem Verhältnis stehen nationale und internationale Strafjustiz? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn Strafverfolgung auf nationaler Ebene scheitert?
Veranstaltungsreihe Transitional Justice. Instrumente – Erfahrungen– Herausforderungen
„Transitional Justice“ bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Aufarbeitung der von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägten Vergangenheit eines Staates. Der Austausch zwischen den internationalen Aufarbeitungsprozessen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen. Dabei werden die Aufarbeitungsprozesse in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und nach dem Ende der SED -Diktatur weltweit als gute Beispiele angesehen. Doch gilt dies wirklich und für alle Bereiche von Transitional Justice in Deutschland? Welche Instrumente und Mechanismen wie etwa Lustrationsprozesse, strafrechtliche Aufarbeitung oder Entschädigungsleistungen wurden weltweit genutzt, welche Erfahrungen gemacht? Vor welchen Herausforderungen stehen wir heute? Welche Maßstäbe ergeben sich aus den Menschenrechten für Transitional Justice? Diesen Fragen geht die Veranstaltungsreihe nach.